Ja für Familien

Volksabstimmung über die Berücksichtigung der Kosten für die Kinderbetreuung durch Dritte im Steuerrecht

Das Problem, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, ist nicht neu. Die Coronakrise hat den tatsächlichen Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen und die Notwendigkeit von mehr Anerkennung der familieninternen Kinderbetreuungslösungen deutlich gemacht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie über die Besteuerung anzugehen, stellt eine Chance für die Wiederbelebung des Arbeitsmarktes und der Schweizer Wirtschaft dar, denn eine hohe Steuerbelastung und hohe Kinderdrittbetreuungskosten sind Faktoren, die negative Arbeitsanreize schaffen.

Urheber des Referendums

Nach Annahme der Vorlage zur Erhöhung des Kinderdritt­betreuungs­abzugs in der Herbstsession 2019 ergriff die SP dagegen das Referendum. Sie lehnt den Abzug mit der Begrün­dung ab, es handle sich um einen "Steuerbonus für reiche Eltern". Doch die SP vergisst dabei zu präzisieren, dass die tiefen Ein­kommen keine DBSt bezahlen. Es gibt also gar keinen Grund für Steuererleichterungen. Genauso vergisst die SP zu erwähnen, dass der bundessteuerpflichtige Mittelstand von der Erhöhung dieser Abzüge profitieren wird. Als eigentliche Verfechterin von Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben handelt die SP gegen ihre eigene Ideologie. Entgegen allen Erwartungen kämpft sie gegen eine Reform, die für Frauen in ihrem Bestreben Erwerbstätigkeit und Familie unter einen Hut zu bringen einen unbestreitbaren Mehrwert darstellt.

Befürworter der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Bundesrat, Ständerat und Nationalrat unterstützen die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs. Der Bundesrat hat an seiner Pressekonferenz vom 3. Juli 2020 empfohlen, am 27. September 2020 ein JA zur Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs in die Urne zu legen, denn die Reform trägt dazu bei, den Fach­kräfte­mangel zu bekämpfen und führt zu einer besseren Verein­barkeit von Beruf und Familie. Stände- und Nationalrat haben in der Herbstsession 2019 der Revision des DBG und damit der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten zugestimmt.

Auf Parteiebene wird die Vorlage von der FDP, CVP, BDP, EVP und der SVP unterstützt. CVP, FDP und BDP führen die Kampagne an.

Auf Verbandsebene unterstützen der Schweizerische Gewerbeverband sgv, das Centre Patronal, die kantonalen Gewerbeverbände sowie die FER Genève die Erhöhung des Kostenabzugs.

Die Erhöhung dieser Abzüge wird vielen Haushalten vom unteren bis zum oberen Mittelstand Nutzen bringen. Gemäss Statistik der DBSt 2016 deklarieren 26,1% der Haushalte mit zwei Erwachsenen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen CHF 50’000 und CHF 74’900 und werden somit vom Steuerabzug profitieren. Nach derselben Statistik haben 55,9% der Haushalte ein steuerpflichtiges Einkommen zwischen 50’000 und 150’000 Franken und werden ebenfalls von der Steuererleichterung profitieren. Das bedeutet, dass die Vorlage weit über der Hälfte der Haushalte, d. h. fast 60% der Familien, eine Steuererleichterung bringen wird. Es wäre falsch, diese nur als die „sehr wohlhabenden“ Haushalte zu bezeichnen. Im Gegenteil, die genannten steuerpflichtigen Einkommensklassen sind sehr repräsentativ für den Schweizer Mittelstand.

Die Schweiz belegt bei der Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen gemäss OECD den zweiten Platz . Die Entscheidung, sich zu Hause um die Familie zu kümmern, könnte eine Erklärung dafür sein. Frauen in Führungspositionen sehen sich zu oft mit Hindernissen konfrontiert, die ihren beruflichen Aufstieg erschweren. Die hohen Kosten von Tagesbetreuungseinrichtungen sind ein entscheidender Bremsfaktor im Entscheidungsprozess der Familien zugunsten der Erwerbstätigkeit.

Von der Erhöhung des Abzugs werden sowohl Eltern als auch Einelternfamilien profitieren, die bundessteuerpflichtig sind: Die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs von 10‘100 auf 25‘000 Franken schafft positive Anreize, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder ein bestehendes Erwerbspensum zu erhöhen.

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