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Das weibliche Humankapital liegt heute noch weitgehend brach. Während bei der Gleichstellung zwischen Frau und Mann in Bildungsfragen unbestreitbare Fortschritte erzielt wurden, sieht es beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zu gewissen Berufen und erst recht beim Aufstieg der Frauen und Mütter in die Führungsetage von Unternehmen nach wie vor anders aus. Entscheiden sich Frauen zugunsten einer beruflichen Laufbahn, einer Unternehmensgründung oder einer Führungsposition, so fördern sie damit die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Schweizer Wirtschaft. Mütter (und Väter) müssen sich unvoreingenommen zwischen Familien- und Berufsleben entscheiden können.
Die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten ist Teil der Initiative des Bundesrates zur besseren Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials (Fachkräfteinitiative). Die aktuelle Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) schlägt vor, die schädlichen Auswirkungen der Besteuerung auf die Erwerbstätigkeit zu reduzieren und beinhaltet zwei Änderungen zur Entlastung der Familien. Familien und Einelternfamilien sollen die durch Dritte oder die steuerpflichtige Person selbst verursachten Kinderbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Entgegen allen Erwartungen hat die SP – eigentlich überzeugte Verfechterin der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben – das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Dies mit Erfolg. Daher wird am 27. September das Volk über die Vorlage befinden.
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